Brasilien: Infos zur Verlängerung des 90 Tage Touristen-Visums

Am 01.10.2012 ist ein neues Abkommen zwischen der EU und Brasilien in Kraft getreten, welches den langen Titel „Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten“ trägt und kurz zitiert folgenden Inhalt hat:

Die Bürger der Union und die Staatsangehörigen Brasiliens, die Inhaber gültiger gewöhnlicher Reisepässe sind, dürfen gemäß den Bestimmungen dieses Abkommens einzig für touristische oder geschäftliche Zwecke in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei einreisen, durch das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei durchreisen und sich im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei höchstens drei Monate während eines Sechs- Monats-Zeitraums aufhalten. (Quelle)

Was auf den ersten Blick gut klingt, hat auf den zweiten Blick für manche Reisende gravierende Auswirkungen:

Auch in der Vergangenheit konnten Reisende aus Deutschland nach Brasilien bei Einreise nur ein 90 Tage Visum für Touristen oder Geschäftsreisende bekommen. Dieses konnte jedoch bei der brasilianischen Bundespolizei „Polícia Federal“ in der Regel problemlos um weitere 90 Tage verlängert werden.

Auch die beliebte Möglichkeit nach 90 Tagen für kurze Zeit ins brasilianische Nachbarländer auszureisen funktioniert nicht mehr, da dank moderner Datenerfassung die „verbrauchten Tage“ von der Polícia Federal genau erfasst werden.

Wer sein 90 Tage Visum überzieht, muss mit einer Strafgebühr von 8,28 RS pro Tag rechnen, die bei Ausreise eingezogen wird.

Selbiges gilt übrigens für brasilianische Reisende im Schengen Raum. Auch hier wird das 90 tage Visum nicht mehr verlängert. Diplomatisches Gegenseitigkeitsprinzip nennt sich das.