AGB

Allgemeine Bedingungen für die Vermittlungstätigkeit

Hajo Siewer Jet-Tours GmbH – Vermittlerbedingungen als PDF

I. Zustandekommen des Vermittlervertrages, keine Reiseveranstaltung durch den Reisevermittler.
1. Der Reisevermittler ist für Dritte / Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.) vermittelnd tätig und bietet deren Leistungen dem Kunden an. Der Reisemittler vermittelt z.B. Pauschalreisen, verbundene Reiseleistungen und Einzelreiseleistungen. Die reine Buchung des Kunden begründet noch keinen Reisevertrag oder sonstiges Vertragsverhältnis zu dem Leistungserbringer, wenn keine Annahme durch den Leistungserbringer vorliegt.
2. Zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden kommt durch Angebot und Annahme ein Reisevermittlungsvertrag zustande.
3. Die gesetzliche Grundlage der Vermittlungstätigkeit des Reisemittlers als Geschäftsbesorgungsvertrag ist in § 675 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
4. Der Reisevermittler weist den Kunden ausdrücklich daraufhin, dass er gegenüber dem Kunden nur eine Vermittlungsleistung gemäß § 675 BGB erbringt und nicht Leistungserbringer der vermittelten Leistung ist.
5. Der Leistungserbringer, der dem Kunden gegenüber die vermittelte Leistung erbringt, ist der Buchung und Buchungsbestätigung zu entnehmen.
6. Zahlungspflichten bestehen nur zwischen dem Kunden und den Leistungserbringern direkt. Es besteht keine Pflicht des Reisevermittlers für den Kunden bei den Leistungserbringern in Vorlage zu gehen.

II. Tätigkeit des Reisevermittlers
1. Der Reisevermittler bietet dem Kunden vermittelnd Leistungen Dritter / Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.) an. Diese Angebote erfolgen via Telefon, Fax, Email, Online, in Person oder sonst wie.
2. Der Reisevermittler wird die Handlungen durchführen, um zwischen dem Kunden und einem Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.) einen Vertragsschluss (z.B. Luftbeförderungsvertrag, Reisevertrag, Beherbergungsvertrag, Mietvertrag, Versicherungsvertrag, usw.) möglich zu machen. Darüber hinaus ist der Reisevermittler bei der Abwicklung des Buchungsvorganges behilflich.
3. Über die in II. Nr. 1. und 2. benannten Tätigkeiten und die Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers für den Kunden im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages gem. § 675 BGB hinaus ist der Reisevermittler nur verpflichtet weitere Leistungen zu erbringen, wenn zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler eine schriftliche Vereinbarung unter Nennung der weiteren Leistung geschlossen wurde oder der Reisevermittler dazu gesetzlich verpflichtet ist.
4. Der Reisevermittler weist den Kunden ausdrücklich daraufhin, dass der Reisevermittler nicht verpflichtet ist den preisgünstigsten Leistungserbringer oder die preisgünstigste Leistung zu vermitteln, außer wenn dieses zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Der Kunde wird durch den Reisevermittler ausdrücklich darauf hingewiesen und erkennt an, dass für die vermittelte Leistung nur die Buchungsbestätigung/Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer Gültigkeit hat. Etwaige Zusatzwünsche, Änderungsvorschläge oder besondere oder weitere Punkte/Aspekte/Vorschläge des Kunden werden nur als reine Anregung und Wunsch ohne Obligo durch den Reisevermittler an den Leistungsträger übermittelt, so dass deren Akzeptanz oder Erfüllung kundenseitig nicht beansprucht werden kann.
6. Der Kunde wird durch den Reisevermittler ausdrücklich darauf hingewiesen und erkennt an, dass für den Kunden grundsätzlich besondere Pflichten gegenüber dem Leistungserbringer bestehen, wenn die Leistung mit Mängeln behaftet ist, Gepäck verloren geht, beschädigt wird oder zu spät ankommt; es wird auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer inklusive der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Allgemeine Reisebedingungen (ARB) und den sonstigen in den Vertrag mit einbezogenen Regelungen verwiesen. Der Kunde wird durch den Reisevermittler ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass bei nicht Beachtung ein Verlust von Ansprüchen des Kunden gegenüber den Leistungserbringern eintreten kann.
7. Der Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bezüglich der Erbringung der Reiseleistung entgegenzunehmen. Der Reisevermittler hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen. ( § 651v Abs. 4 BGB)
8. Der Reisevermittler wird im Falle der Vermittlung einer Pauschalreise und im Falle, dass Zahlungen zwischen dem Kunden und dem Veranstalter über den Reisevermittler (Reisebüro-, Agentur- oder Vermittlerinkasso genannt) erfolgen einen Sicherungsschein gemäß § 651r BGB vor der Entgegennahme der Zahlung an den Kunden übergeben. Etwaige Rechnungen durch den Reisevermittler an den Kunden erfolgen auf Rechnung und namens des Reiseveranstalters.

III. Zahlungen für durch den Reisevermittler an den Kunden vermittelte Flüge
1. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb der vereinbarten oder vorgesehenen Zahlungsfristen die fälligen Zahlungen, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen, nach Erhalt der Rechnung oder Zahlungsaufforderung, soweit alle gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, zu erbringen.
2. Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten gemäß III. Nr. 1 oder seinen zu dem/der Flugleistungserbringer/Fluggesellschaft bestehenden Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so ist der Reisevermittler berechtigt, den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler durch Kündigung zu beenden. Weitere oder eigene Ansprüche des /der Flugleistungserbringers/Fluggesellschaft gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt bestehen.
3. Etwaige Vergütungen, die zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler für die Vermittlungstätigkeit vereinbart wurden (z.B. Bearbeitungsentgelte, Buchungsentgelte, Serviceentgelte, etc.) verbleiben in diesen Fällen bei dem Reisevermittler. Ein Rückzahlungsanspruch des Kunden besteht nicht.

IV. Leistungsumfang und Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.), die durch den Reisevermittler vermittelt wurden
1. Der Reisevermittler ist nicht Leistungserbringer der vermittelten und gebuchten Leistung, sondern der jeweilige Vertragspartner als Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.).
2. Zwischen dem Kunden und seinem Vertragspartner/Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.) gelten die zwischen diesen vereinbarten Vertragsbedingungen inklusive der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Vertragspartners/Leistungserbringers, die dem Kunden vor dem Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurden und kundenseitig bekannt sind.
3. Über das in IV. Nr. 2 genannte hinaus gelten zwischen dem Kunden und seinem Vertragspartner / Leistungserbringer, soweit nicht durch die bestehenden Vereinbarungen wirksam etwas anderes vereinbart wurde, die weiteren gesetzlichen Grundlagen.
4. Unter Bezugnahme auf IV. Nr. 3 wird exemplarisch, unter der Voraussetzung der Anwendbarkeit, auf folgende Vorschriften verwiesen und kundenseitig als bekannt vorausgesetzt und kundenseitig anerkannt:
– §§ 651a ff. BGB (inkl. §§ 651a ff. bis 651y BGB)
Artikel 250 ff. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
– Artikel 251 ff. EGBGB
– Artikel 252 ff. EGBGB
– Artikel 253 ff. EGBGB
– Artikel 46 EGBGB
– Verordnung (EG) Nr. 2027/97
– Verordnung (EG) Nr. 261/2004
– Verordnung (EG) Nr. 2111/2005
– Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
– Montrealer Übereinkommen
– Warschauer Abkommen
– Luftfahrtgesetze der Bundesrepublik Deutschland

V. Bearbeitungsentgelte, Buchungsentgelte und Serviceentgelte des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden
1. Der Reisevermittler wird bei der Vermittlung von Reiseleistungen an den Kunden im Regelfall durch den Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, etc.) vergütet (z.B. Provision, etc.). Diese Vergütung an den Reisevermittler wird grundsätzlich nicht von Flugleistungserbringer/Fluggesellschaft oder von diesen eingesetzten mit der Vermittlung/Verkauf beauftragten Ticketgroßhändlern („Consolidators“) an den Reisevermittler gewährt.
2. Will der Reisevermittler mit dem Kunden ein gesondertes, zusätzliches oder sonstiges Bearbeitungsentgelt, Buchungsentgelt oder Serviceentgelt vereinbaren, so wird der Reisevermittler dies mit dem Kunden vereinbaren.
3. Diese Vereinbarung gem. V. Nr. 2 kann mündlich, schriftlich, durch Aushang in den Geschäftsräumen oder sonst wie zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler vereinbart werden.
4. Zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler soll auch über die Höhe des Bearbeitungsentgeltes, Buchungsentgeltes oder Serviceentgeltes eine Vereinbarung erfolgen. Ist über die Höhe keine Vereinbarung getroffen worden, so gilt § 632 Absatz 2 BGB, d.h. der Kunde muss dem Reisevermittler die für solch eine Tätigkeit übliche Vergütung („Entgelt“) zahlen.
5. Die Zahlung des Bearbeitungsentgeltes, Buchungsentgeltes oder Serviceentgeltes durch den Kunden an den Reisevermittler bleibt von etwaigen Aufhebungen oder Änderungen des vermittelten Vertrags zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.) unberührt, außer wenn der Kunde Ansprüche gegen den Reisevermittler wegen Mängel der Bearbeitungs-, Buchungs-, Service- oder Vermittlungstätigkeit aus gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen geltend macht.

VI. Einreisebestimmungen, Visa-, Pass-, Zoll-, Gesundheits-, Zahlungsmittel-/ Steuerbestimmungen sowie Informationspflichten
1. Der Reisevermittler weist den Kunden daraufhin, dass der Kunde selbst für den Erhalt und die Einhaltung etwaige Visa-, Pass- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich ist.
2. Der Kunden wird sich selbstständig beispielsweise an die zuständige konsularische Vertretung oder eine andere geeignete Stelle wenden, um das Notwendige zu veranlassen.
3. Ebenso ist der Kunde für Einreisevorschriften, die über Visa-, Pass- und Gesundheitsvorschriften gem. VI. 1. und 2. hinausgehen sowie Zoll- und Zahlungsmittel- /Steuerbestimmungen und deren Einhaltung selbst verantwortlich.
4. Der Reisevermittler weist den Kunden darauf hin, dass er auch nicht die Haftung dafür übernimmt, dass die für die Reise notwendigen Dokumente für Visa-, Pass- und Gesundheitsvorschriften zur rechten Zeit eintreffen, auch wenn der Reisevermittler durch den Kunden ausdrücklich damit beauftragt wurde, außer wenn die Verzögerung durch den Reisevermittler zu vertreten ist.
5. Der Reisevermittler weist den Kunden ausdrücklich daraufhin, dass der Kunde für etwaige Schäden, Kosten oder Nachteile aus VI. 1. und 3. eigenverantwortlich ist und diese zu seinen eigenen Lasten gehen, wobei dieses für den Fall ausgenommen ist, in dem der Reisevermittler eine falsche Information schuldhaft an den Kunden übermittelt.
6. Liegt ein Fall des § 651v Abs. 1 BGB vor, wird der Reisemittler den gesetzlichen Informationspflichten, inklusive dem Aushändigen des jeweiligen Formblattes, vor der Anmeldung zur Reise nachkommen, wenn diese Informationen nicht schon vorher von dem betroffenen Reiseveranstalter übermittelt worden sind.
7. Liegt ein Fall des § 651w Abs. 1 BGB vor, wird der Reisemittler den gesetzlichen Informationspflichten, inklusive dem Aushändigen des jeweiligen Formblattes, unter Beachtung von Artikel 251 EGBGB nachkommen.

VII. Beschränkung der Haftung des Reisevermittlers, Abtretungsverbot und Verjährung
1. Der Reisevermittler haftet dem Kunden gegenüber nicht für die ordnungsgemäße Durchführung oder vertragliche, gesetzliche oder sonstige Pflichten der vermittelten Leistung des Dritten / Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.), da dieses nur das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten / Leistungserbringer (z.B. Fluglinien, Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.) betrifft.
2. Der Reisevermittler haftet dem Kunden nur für die Ordnungsgemäßheit der Vermittlungsleistung, die der Reisevermittler gegenüber dem Kunden auftragsgemäß schuldet.
3. Der Reisevermittler haftet für Buchungsfehler gemäß § 651x BGB.
4. Etwaige Mängel aus VII. 2. und 3. hat der Kunde dem Reisevermittler unverzüglich anzuzeigen und ihm die Möglichkeit zur Abhilfe möglich zu machen, soweit dieses machbar ist.
5. Der Reisevermittler haftet nicht bei Vorliegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände. Hierzu zählen u.a. Terroranschläge, Krieg und innere Unruhen.
6. Der Reisemittler haftet auch nicht für die Folgen aus VII. 5.Der 7. Reisevermittler haftet für Schäden des Kunden, soweit sie nicht Körperschäden sind oder eine wesentliche Pflicht des Reisevermittlers betreffen je Kunde nur bis zur Höhe des 3-fachen Reisepreises, wenn ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
8. Dem Kunden ist es nicht gestattet Ansprüche gegen den Reisevermittler an Dritte abzutreten, es sei denn es handelt sich bei den Dritten um von der Vermittlung umfasste Personen.
9. Ansprüche des Kunden gegen den Reisevermittler, die die Verletzungen der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens betreffen, verjähren in drei Jahren, wenn sie sich nicht auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Reisevermittlers, eines gesetzlichen Vertreters des Reisevermittlers oder eines Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers begründen.
10. Ansprüche des Reisenden, die sonstige Schäden betreffen, verjähren in einem Jahr. wenn sie sich nicht auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Reisevermittlers, eines gesetzlichen Vertreters des Reisevermittlers oder eines Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers begründen.
11. Die Verjährung, auch aus VII. 9. und 10. beginnt mit dem Schluss des Jahres an dem der Anspruch des Kunden gegen den Reisevermittler entstanden ist, wobei der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Reisevermittlers Kenntnis erlangt oder ohne große Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB).
12. Durch etwaige Verhandlungen, die zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden schweben, die die Ansprüche oder die Umstände der Ansprüche tangieren, wird die Verjährung gehemmt, bis einer der beiden die Fortsetzung der Verhandlung verweigert, wobei die Verjährung nicht vor drei 3 Monaten nach dem Ende der Hemmung eintritt.

VIII. Versicherungen der Reise
1. Der Reisevermittler empfiehlt dem Kunden bei Buchung der Reise den Abschluss von Reiseversicherungen wie zum Beispiel einer Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchkostenversicherung, einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung, Reiserückbeförderungsversicherung bei Unfall, Krankheit oder Tod und einer Reisekrankenversicherung. Darüber hinaus wird der Kunde seitens des Reisevermittlers daraufhin gewiesen, dass die Versicherungswirtschaft auch Reiseversicherungen als Paketlösung anbietet, deren Abschluss ebenfalls empfohlen wird. Die vorgenannten Versicherungen der Reise können beispielsweise bei folgender Versicherung abgeschlossen werden:
ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München
2. Dem durch den Reisemittler vermittelten Reisevertrag zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden sind keine Versicherungen enthalten, außer sie sind auf der Buchungsbestätigung gesondert aufgeführt.

IX. Obliegenheiten und Pflichten des Kunden
1. Der Kunde hat den Reisevermittler über alle notwendigen und wesentlichen Umstände, die in seiner Person oder bei Teilnehmern der zu vermittelnden Reise liegen ungefragt und unverzüglich zu informieren.
2. Liegen Mängel in der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers vor, so hat der Kunde den Reisevermittler unverzüglich hierüber zu informieren, damit der Reisevermittler Gelegenheit zur Abhilfe hat.
3. Unterlässt der Kunde die Information des Reisevermittlers gem. IX. Nr. 2, so entfallen Ansprüche des Kunden gegen den Reisevermittler außer wenn der Kunde ohne sein eigenes Verschulden an der Information des Reisevermittlers gehindert wurde und der Reisevermittler den Nachweis erbringt, dass dem Kunden bei Erfüllung der Pflicht aus IX. Nr. 2 kein oder ein geringerer Schaden eingetreten wäre (z.B. mögliche Kulanzlösung mit dem Leistungserbringer, kostenfreie Buchungsänderungen, etc.)
4. Ansprüche des Kunden gegen den Reisevermittler, die die Verletzungen der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens betreffen, entfallen im Falle des IX. Nr. 2 ebenfalls nicht, wenn sie sich auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Reisevermittlers, eines gesetzlichen Vertreters des Reisevermittlers oder eines Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers begründen.
5. Der Kunde ist verpflichtet eigenständig sämtliche Unterlagen inkl. Buchungsunterlagen, Tickets, Voucher, etc. unverzüglich nach Erhalt auf deren Richtigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und etwaige Fehler oder Unklarheiten sowohl gegenüber dem Leistungserbringer als auch dem Reisevermittler unverzüglich mitzuteilen. IX. Nr. 3 und 4 gelten insofern entsprechend.
6. Auf die gesonderten Mitteilungs-, Rüge- und Informationspflichten sowie Fristen des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer gemäß dem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer und den gesetzlichen Vorschriften inkl. der in IV. Nr. 4 genannten inkl. §§ 651a bis 651y BGB und Artikel 251 bis 253 EGBGB wird der Kunde hiermit besonders hingewiesen.

X. Datenschutz
1. Der Reisevermittler beachtet die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Daten in der Bundesrepublik Deutschland und ist verantwortlich für
die Verarbeitung der auf die Person bezogenen Daten, die zum Zwecke der Durchführung des Reisevermittlungsvertrages gemäß Artikel 6 S.1. Absatz 1 lit. B DS-GVO verarbeitet werden. Stellt der Kunde dem Reisevermittler personenbezogene Daten zur Verfügung werden diese durch den Reisevermittler elektronisch erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist und nur an Erfüllungsgehilfen und mit der Durchführung der Reise beauftragte Unternehmen, die zur Verschwiegenheit zum Schutz der Daten des Kunden verpflichtet sind, weitergeleitet und nur für die Abwicklung des Reisevermittlervertrages verarbeitet; eine Weitergabe an Dritte wird ohne Einwilligung des Kunden darüber hinaus nicht erfolgen. Es erfolgt eine Löschung der Daten, wenn diese für den vorgenannten Zweck nicht mehr benötigt werden, wobei eine Ausnahme besteht, wenn gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. C DS-GVO wegen steuer- und handelrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgen muss. Ebenfalls kann eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgen, wenn der Kunde einwilligt (Artikel 6 Absatz 1 lit. A DS-GVO).
2. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung hat der Kunde folgende Rechte:
– Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO: Recht des Widerrufs einer erteilten Einwilligung
– Artikel 15 DS-GVO: Auskunftsrecht
– Artikel 16 DS-GVO: Berichtigungsrecht
– Artikel 17 DS-GVO: Löschungsrecht
– Artikel 18 DS-GVO: Einschränkungsrecht der Verarbeitung
– Artikel 19 DS-GVO: Unterrichtungsrecht
– Artikel 20 DS-GVO: Datenübertragbarkeitsrecht
– Artikel 77 DS-GVO: Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
3. Der Reisevermittler wird den Kunden in der Zukunft schriftlich neue Kataloge, Werbung und Angebote übersenden, außer wenn der Kunde erkennbar dem Reisevermittler diesbezüglich widerspricht
4. Der Verwendung seiner Daten gemäß XII. Nr. 2 kann der Kunde zu jedem Zeitpunkt widersprechen und dies an folgende Anschrift mitteilen: Hajo Siewer Jet-Tours GmbH Martinstrasse 17 57462 Olpe Tel.: 02761 9444-0 Oder mittels Email: info@hajosiewer.de

XI. Streitbeilegung
1. Seitens der EU-Kommission besteht gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 206/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S.1.eine Online-Streitbeilegungsplattform
2. Der Reisevermittler nimmt zur Zeit an keinem Streitbeilegungsverfahren, auch nicht gemäß § 36 des Verbraucherstreitbeilegungssetzes, teil. Sollte eine außergerichtliche Lösung zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden, was seitens des Reisevermittlers immer intensiv versucht wird, nicht möglich sein, so steht dem Kunden die Anrufung des zuständigen Gerichtes offen und der Kunde muss vorher keine Schlichtungsstelle oder Streitbeilegungsstelle anrufen.

XII. Sonstige und allgemeine Bestimmungen
1. Für den Reisevermittlungsvertrag und das diesbezügliche Rechtsverhältnis zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Klagen des Kunden gegen den Reisevermittler haben am Sitz des Reisevermittlers, der in XIII. genannt ist, zu erfolgen.
3. Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Reisevermittlerbedingungen oder des Reisevermittlungsvertrages zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Reisevermittlungsvertrag oder die gesamten Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam werden.

XIII. Geltung dieser Allgemeinen Reisevermittlerbedingungen und Firmierung, Anschrift und Kommunikationsdaten des Reisevermittlers
Die vorgenannten Allgemeinen Reisevermittlerbedingungen I. bis XIII. gelten für den Reisevermittler:
Hajo Siewer Jet-Tours GmbH Martinstrasse 17 57462 Olpe Tel.: 02761 9444-0 eMail: info@hajosiewer.de
Stand: 01. Juli 2018

Hajo Siewer Jet-Tours GmbH – Vermittlerbedingungen als PDF