Großvater-Rechte: Brüssel suspendiert Slot-Regeln

In der Krise streichen die Airlines ihr Flugprogramm zusammen. Das Risiko, dadurch wertvolle Start- und Landezeiten auf stark frequentierten Airports zu verlieren, ist nun durch eine EU-Entscheidung gebannt. Aber nicht alle Player freuen sich darüber.Ein Slot auf einem stark ausgelasteten Flughafen ist für eine Airline sehr wertvoll. Doch eine Fluggesellschaft kann diese Start- und Landezeiten von Sommer- zu Sommersaison beziehungsweise von Winter- zu Wintersaison nur weiter beanspruchen (Großvater-Recht), wenn der jeweilige Slot mindestens zu 80 Prozent genutzt wird. Andernfalls fällt er in einen Pool zurück und wird vom nationalen Slot-Koordinator neu verteilt.

Nun hat das EU-Parlament die 80-Prozent-Regel für die Sommersaison 2009 wegen der Krise ausgesetzt. Also erhält eine Airline die bisher zugeteilten Slots im Sommer 2010 wieder, selbst wenn sie in den 24 Wochen der aktuellen Saison kein einziges Mal fliegt. “Es wäre ökonomischer und ökologischer Unsinn, wenn die Fluggesellschaften mit halbleeren Jets flögen, um die Slots zu sichern”, sagt Ulrich Stockmann, SPD-Abgeordneter im EU-Parlament.

Das Echo ist zwiespältig. Ulrich Schulte-Strathaus, Generalsekretär des europäischen Airline-Verbands AEA, findet die Entscheidung richtig: “Die Fluggesellschaften würden sonst permanent ihre Slots aufgeben, die sie für ihre Flugpläne und Flugzeug-Umläufe in Normalzeiten benötigen.” Easyjet betrachtet die Entscheidung anders, weil der Billigflieger darauf setzt , dass sich in Krisenzeiten Chancen auf vielbeschäftigten Flughäfen eröffnen. Mit der EU-Entscheidung würden gesunde Fluggesellschaften bestraft und der Wettbewerb behindert, so Easyjet.

Neben den Airlines sind auch die Airports betroffen. “Es ist nicht das Gelbe vom Ei”, kommentiert Michael Eggenschwiler, Präsident des deutschen Flughafenverbands ADV. Flughafenkapazitäten würden künstlich nicht genutzt, jedenfalls wenn andere Carrier die Lücken füllen wollen.

Stefan Schulte, designierter Fraport-Chef, sagte kürzlich gegenüber der fvw: “Wir tragen das jetzt mit. Es ist unser Beitrag, aber die Aktion muss begrenzt bleiben.” Denn er könne nicht einen Teil der Landebahn oder der Terminals stilllegen, um die Flughafenkapazität dem geringeren Passagieraufkommen anzupassen.

Eggenschwiler warnt davor, für weitere Flugplanperioden Ausnahmen zu genehmigen: “Man muss sich auf Regeln verlassen können. Andernfalls wird ständig an irgendwelchen Ecken herumgedoktert.”

Ob die Fluggesellschaften auch in der Wintersaison von der 80-Prozent-Regel befreit werden, ist offen. Das EU-Parlament hat sich jedenfalls geweigert, der EU-Kommission allein diese Kompetenz zu überlassen. Die Abgeordneten fordern, dass zuvor die Folgen für den Wettbewerb und auf das Leistungsangebot für die Verbraucher gründlich untersucht werden.


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