Cross Ticketing: Rückflug erlaubt

Erfolg für Passagiere der Lufthansa: Erneut hat ein Gericht heute das so genannte Cross Ticketing erlaubt.
Heißt: Wer nicht hinfliegt, darf trotzdem zurückfliegen.
Damit geraten die Tarifmodelle vieler Linienflieger unter Druck.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBZ) hatte vor dem Landgericht Köln erfolgreich gegen eine Klausel in den Beförderungsbedingungen der Lufthansa geklagt, wonach Flugtickets ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht in der angegebenen Reihenfolge abgeflogen werden.Dies ist nach Ansicht der Richter nun erlaubt. Damit bestätigt das Gericht mehrere Urteile zu ähnlichen Fällen. Ein Präzedenzfall ist damit aber noch nicht geschaffen. Dies könnte sich aber bereits am morgigen Donnerstag ändern.

Dann verhandelt das Oberlandesgericht Frankfurt die Berufung von British Airways zu einer ähnlichen Klage, die der VZBZ im Vorjahr gegen die Airline angestrengt hatte. Beide Verfahren sind Teil einer Aktion, mit denen die Verbraucherschützer Cross Ticketing legalisieren wollen.


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